AUDITS
➥ Energieaudits DIN EN 16247
Um die ehrgeizigen Energieeinsparziele der
europäischen Union zu erreichen, wurde die Energieeffizienzrichtlinie
2012/27/EU erlassen, die am 04.12.2012 in Kraft getreten ist.
Diese Energierichtlinie, die mit der Änderung des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
und dem Inkrafttreten dieser Änderung am 22.04.2015 in nationales Recht
überführt worden ist, sieht vor, dass Unternehmen, die kein kleines
und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchführen
müssen. (Alternativ kann auch ein Energiemanagementsystem nach der DIN
EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS)
eingeführt werden.)
Folgende Kriterien sind dabei zu beachten:
•
Unternehmensgröße mindestens 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. EUR
Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
• Qualifikation des Auditors nach § 8b EDG-L.
• Ablauf des Audits nach DIN EN 16247-1.
• Multi-Site
Verfahren bei mehreren Niederlassungen möglich.
• Mindestens 90%
des Energieumsatzes ist zu erfassen und zu analysieren.