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AUDITS

        Energieaudits DIN EN 16247

 

Um die ehrgeizigen Energieeinsparziele der europäischen Union zu erreichen, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04.12.2012 in Kraft getreten ist.
Diese Energierichtlinie, die mit der Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und dem Inkrafttreten dieser Änderung am 22.04.2015 in nationales Recht überführt worden ist, sieht vor, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchführen müssen. (Alternativ kann auch ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingeführt werden.)
Folgende Kriterien sind dabei zu beachten:

•          Unternehmensgröße mindestens 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
•          Qualifikation des Auditors nach § 8b EDG-L.
•          Ablauf des Audits nach DIN EN 16247-1.
•          Multi-Site Verfahren bei mehreren Niederlassungen möglich.
•          Mindestens 90% des Energieumsatzes ist zu erfassen und zu analysieren.

 

 

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